Elterngeld beantragen Elterngeldauszahlung Anspruch Geld sparen Foto: rawpixel bei Unsplash

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Merkmale der Leistungen Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeldleistungen im Überblick

In Relation zum Kindergeld fungiert das Elterngeld in erster Linie dazu vermeintliche Erwerbsausfälle der Erziehungsberechtigten zu kompensieren, die sich im Anschluss an die Geburt der Kinderbetreuung sowie der Erziehung widmen. Anspruch auf die Elterngeldleistungen haben grundsätzlich in Deutschland lebende Elternteile, die ihr Kind erziehen und betreuen und mit ihrem Nachwuchs im selben Haushalt leben. Empfänger des Basiselterngeldes dürfen während des Bezugszeitraumes zudem nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Werden diese festgelegten Höchstgrenzen in Verbindung mit dem Partnerschaftsbonus überschritten, werden die Elterngeldleistungen hinfällig. Differenzbeträge müssen in diesen Fällen zurückerstattet werden.

Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Hausfrauen bzw. Hausmänner, Studenten und Auszubildende können Elterngeldzahlungen beziehen. Für Studenten und Auszubildende finden die Obergrenzen zur wöchentlichen Arbeitszeit keine Anwendung. Demnach steht es diesen Personengruppen frei, wie viele Stunden sie pro Woche für ihre persönliche Ausbildung aufwenden.

 

Elterngeld – Anspruch, Dauer, Höhe, Berechnung

Grundsätzlich gliedern sich Elterngeldleistungen in das „Basiselterngeld“ und das „ElterngeldPlus„. Ergänzend kann zusätzlich zum „ElterngeldPlus“ ein “ Partnerschaftsbonus“ wahrgenommen werden, der die Zahlungsperiode auf 28 Monate maximiert. Empfänger können bei der Antragsstellung frei zwischen dem „Basiselterngeld“ und dem alternativen Modell „ElterngeldPlus“ wählen.

Das Basiselterngeld wird über ein Zeitfenster von 12 bis 14 Monaten ausgezahlt. Pro Lebensmonat des Kindes erhalten Empfänger durchschnittlich 65 % ihres monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Das Auszahlungsintervall des „ElterngeldPlus“ erstreckt sich über 24 Lebensmonate des Kindes. Die monatlichen Bezüge des „ElterngeldPlus“ entsprechen 50 % des Basiselterngeldes.

Die Summe des Basiselterngeldes orientiert sich an dem maßgeblich monatlichen Nettoeinkommen des Empfängers im Zeitraum der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Wie hoch die Auszahlung der individuellen Elterngeldbezüge ist, können Interessierte unverbindlich mit Hilfe eines “ Elterngeldrechners“ kalkulieren. Dieser kann kostenfrei über den Link www.familien-wegweiser.de aufgerufen werden.

 

Voraussetzungen für das Basiselterngeld

Um Elterngeldleistungen zu erhalten, müssen Arbeitnehmer nicht unbedingt in die Elternzeit wechseln. Somit ist ein Fortführen der Arbeit in Teilzeit während des Empfangens der Gelder möglich. Die Höchstgrenze von 30 Arbeitsstunden pro Woche bei Empfangen von Basiselterngeld muss zwingend eingehalten werden. Die Zahlungsintervalle der Elterngeldebezüge richten sich nach den Lebensmonaten des Kindes. Die Leistungen können direkt nach der Geburt bezogen werden, wenn die Gelder rechtzeitig beantragt worden sind. Rückwirkende Erstattungen der Gelder sind bis zu einem Zeitfenster von bis zu maximal 3 Monaten möglich. Deshalb sollten Eltern den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt ihres Kindes einreichen. Bei Adoptivkindern wird nicht der Geburtstag, sondern der Tag an dem das Kind in den Haushalt kam, als Beginn des Lebensmonates verstanden.

Der monatliche Mindestbetrag für das Basiselterngeld beträgt 300 €. Prinzipiell ist das Basiselterngeld mit 65 % des maßgeblichen Nettoeinkommens vor der Geburt gleichzusetzen. Der Höchstsatz für das Basiselterngeld ist bei 1800 € pro Monat festgesetzt. Generell fällt das Elterngeld für Geringverdiener verhältnismäßig höher aus. Lag das maßgebliche Nettoeinkommen pro Monat vor der Geburt unter 1240 €, steigt der Prozentsatz der Elterngeldleistung pro 2 Euro Differenz um 0,1 %- Punkte an. Demnach erhalten Empfänger des Basiselterngeldes deren monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt auf 1238 € festgelegt wurde, 65,1 % ihres ursprünglichen monatlichen Einkommens. Bei Mehrlingsgeburten bekommen Eltern einen Zuschlag pro Lebensmonat. Für Zwillinge wird daher eine Zuzahlung von 300 € auf das Basiselterngeld bzw. weitere 150 Euro auf das Elterngeld Plus geleistet. Bei Drillingen verdoppeln sich die Sonderzahlungen.

Basiselterngeld kann für ein Intervall bis zu 12 Monaten beantragt werden. Stellen beide Elternteile einen Antrag auf Elterngeldzahlung, weitet sich der Bezugszeitraum auf ein Zeitfenster von bis zu maximal 14 Monaten aus. Die zwei ergänzenden Monate werden als „Partnermonate“ klassifiziert. Derartige Monate stehen auch Alleinerziehenden zu. Die insgesamt 14 Monate des Basiselterngeldes können frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Entscheidend ist hierbei allerdings, dass jedes Elternteil mindestens 2 bzw. höchstens 12 Monate beantragt. In jedem Lebensmonat des Kindes in dem parallel Elterngeldleistungen bezogen wird, verbrauchen beide Parteien in der Summe 2 Monate Basiselterngeld. Die Zahlungen können durchgängig oder mit Unterbrechungen bzw. abwechselnd mit dem Partner bezogen werden.

 

Kriterien für das „ElterngeldPlus“ und den „Partnerschaftsbonus“

Das “ ElterngeldPlus“ wird über das doppelte Intervall des Basiselterngeldes gezahlt. Allerdings entspricht ein Monat „ElterngeldPlus“ lediglich 50 % des Satzes des Basiselterngeldes. Empfängt die Mutter des Kindes Mutterschaftsleistungen, verwirkt dies die Ansprüche auf “ ElterngeldPlus“. Ab dem 15. Lebensmonat wird ElterngeldPlus nur ohne Unterbrechungen gezahlt.

Der „Partnerschaftsbonus“ ist ein Angebot, das sich an Eltern richtet, die familiäre und berufliche Verpflichtungen partnerschaftlich aufteilen. Die Leistung kann auch von Alleinerziehenden oder getrennt lebenden Paaren wahrgenommen werden. In Kombination mit dem „Partnerschaftsbonus“ erhalten Empfänger weitere vier Monate „ElterngeldPlus“. Die Zahlungen sind lediglich für vier chronologisch aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes zulässig. Um den „Partnerschaftsbonus“ zugestanden zu bekommen, müssen beide Elternteile einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, die mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche umfasst. Alleinerziehende müssen in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zwischen 25 und 30 Wochen- Stunden arbeiten, um den „Partnerschaftsbonus“ zugesprochen zu bekommen.

Die verschiedenen Varianten der Elterngeldbezüge können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag kann während des gesamten Bezugzeitraumes geändert werden. Die Antragsstellung pro Elternteil ist lediglich einmal möglich.

 

Hilfe beim Elterngeld beantragen

Die Elterngeldleistungen können bei den zuständigen Elternstellen beantragt werden. Die notwendigen Formulare liegen zudem bei kommunalen Verwaltungsstellen, Krankenkassen und den Geburtsstationen der Krankenhäuser aus.

Für den Antrag sind die Geburtsurkunde oder die Geburtsbescheinigung des Kindes vorzulegen. Außerdem sind den Formularen Nachweise über das individuelle Einkommen beizufügen. Selbstständige müssen ihren letzten Steuerbescheid vorlegen. Angestellte Mütter sind dazu verpflichtet Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Eintritt in den Mutterschutz beizulegen. Väter müssen den Antrag um Lohn- und Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate vor der Geburt ergänzen.

Arbeitnehmerinnen sollten außerdem vorliegende Bescheinigungen der Krankenkasse über das Mutterschutzgeld und diesbezügliche Zuschüsse durch den Arbeitgeber vorlegen. Beamtinnen oder Soldatinnen müssen analog Nachweise über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Zuschüsse zu den Bezügen darbieten.

Mütter, die privatversichert sind und eine Krankentagegeld- Versicherung besitzen, müssen ihrem Antrag Bescheinigungen der Krankenversicherung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes beilegen.

Wenn nicht-selbstständige Antragssteller die Arbeit in Teilzeit in Verbindung mit den Elterngeldzahlungen anstreben, müssen diese die Dokumente um eine Bescheinigung des Arbeitgebers erweitern, die über die voraussichtlichen Arbeitszeiten im Rahmen des Elterngeldbezugs informiert. Selbstständige sind dazu angehalten ihren Unterlagen eigene Erklärungen über ihre bisherigen und zukünftigen Arbeitszeiten zuzufügen.

Die Elterngeldstellen können über den Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz BMFSFJ) abgefragt werden.

 

Legale Tricks zur Optimierung der Elterngeldbezüge

Grundsätzlich sollten beide Elternteile einen Antrag auf Elterngeldzahlung stellen, um flexibel das Potential der Gelder ausschöpfen zu können. Die Höhe der Bezüge ist von dem Verdienst der letzten 12 Monat vor der Geburt abhängig. Deshalb sollten sich Personen mit Kinderwunsch im Idealfall frühzeitig von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein beraten lassen.

Die Einnahmen, Steuerklasse und die Rechnungslegung bei Freiberuflern beeinflussen die Berechnung des maßgeblichen monatlichen Netto-Einkommens, das zur Festsetzung der Bezüge dient.

Durch eine professionelle und vorausschauende Beratung kann das maßgebliche monatliche Nettoeinkommen optimal festgelegt werden. Die Einkünfte ein Jahr vor der Geburt sollten zu diesem Zweck so hoch wie objektiv möglich gehalten werden.

Grundsätzlich sollte ein Antragssteller, der gemeinsam mit seinem Partner steuerlich veranlagt wird, mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. dem Übergang in den Mutterschutz in die verhältnismäßig günstigere Steuerklasse 3 wechseln. Der andere Elternteil muss für ein begrenztes Zeitfenster vermeintlich höhere Steuer zahlen. Diese Differenz kann allerdings über die Jahressteuererklärung ausgeglichen werden. Im Anschluss an die Bearbeitung werden zu viel gezahlte Steuerbeträge zurückerstattet, während der Elterngeldempfänger durch den Wechsel in die Steuerklasse 3 verhältnismäßig höhere Bezüge der Elterngeldzahlungen empfängt.

 

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