ELternzeit beantragen Hilfe Antrag Zeitpunkt Eltern Foto:John-Mark Smith bei Unsplash

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Elternzeit für Mütter und Väter – Tipps für mehr Planungssicherheit

Die Elternzeitphase umfasst 2 Jahre, die flexibel gestaltet werden können. Während dieses Zeitfensters ruht das jeweilige Arbeitsverhältnis.

Der Elternzeit-Antrag, der direkt an den Arbeitgeber zu richten ist, muss konkrete Angaben enthalten, wie die zweijährige Elternzeitphase strukturiert sein soll. Demnach ist der Antragssteller dazu verpflichtet sich festzulegen, ob sich die Phase fortlaufend über 1 oder 2 Jahre hinweg erstrecken soll. Möchte der Antragsteller nach einem Jahr wieder in eine Teilzeitbeschäftigung übergehen, ist dies im Zuge dessen mitzuteilen. Die Angaben gelten als verbindlich. Somit legt sich der Antragssteller unumgänglich auf seine Angaben fest.

Ein Abweichen von diesen Vereinbarungen ist im Nachgang ausschließlich möglich, wenn der Arbeitgeber den Änderungen zustimmt. Nach Vollendung des zweiten Jahres der Elternzeitphase können Eltern ihr Arbeitsverhältnis wahlweise ein drittes Jahr ruhen lassen.

 

Der Übertritt in die Elternzeit sorgt für einen Kündigungsschutz

Zusätzliche Planungssicherheit ermöglicht der Eintritt in die Elternzeit, da während dieses Zeitfensters ein Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer greift. Werdende Mütter unterliegen mit der Mitteilung über die Schwangerschaft an ihren Arbeitgeber dem Mutterschutzgesetz.

Sie können während der Zeit der Schwangerschaft, im Mutterschutz und der Elternzeit nicht gekündigt werden.

Bei Vätern hingegen, kommt es auf das richtige Timing an, wenn es um den Elternzeit Antrag geht. Denn der Kündigungsschutz greift erst acht Wochen vor dem Eintritt in die Elternzeit. Spätestens sieben Wochen vorher müssen sie den Antrag daher einreichen. Väter haben daher nur eine Woche Zeit, in der sie den Antrag ohne Angst vor einer Kündigung einreichen können. Wer seinen Antrag auf Elternzeit früher einreicht, riskiert tatsächlich eine Kündigung!

Elterngeldzahlungen und Elternzeit miteinander zu kombinieren, ist daher ein sinnvolles Modell für mehr Planungssicherheit. Das Elternzeit Aufteilen ist unkompliziert möglich.

 

Die Elternzeitphase darf grundsätzlich in drei Abschnitte untergliedert werden.

24 Monate können zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes wahrgenommen werden.

Ist das Kind jünger als 3 Jahre, muss das Zeitfenster mit sieben Wochen Vorlauf beim Arbeitgeber angemeldet werden. Danach beträgt die erforderliche Anmeldefrist 13 Wochen im Voraus. Da Mütter für 7 Wochen nach der Geburt in den Mutterschutz übergehen, müssen gebärende Arbeitnehmerinnen ihren Antrag spätestens bis zu einer Woche nach der Geburt des Kindes einreichen. Väter, die unmittelbar nach der Geburt ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen wollen, müssen ihren Antrag mit 7 Wochen Vorlauf abgeben.

Eltern können im Rahmen der Elternzeitphase Teilzeit arbeiten. Voraussetzung hierfür ist die diesbezügliche Bewilligung des Arbeitgebers. Als bewilligt ist ein Antrag zu verstehen, der innerhalb einer festgesetzten Frist nicht abgelehnt wird.

 

Hilfe beim Elternzeit beantragen

Der Antrag kann eigenständig und schriftlich verfasst werden. Briefkopf, Datum, Absenderangaben, Unterschrift und konkrete Angaben zum Zeitraum der Elternzeitphase sind ausreichend für die Beantragung. Sie erklären verbindlich, für welche Zeiträume sie innerhalb der ersten beiden Lebensjahre ihres Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Regel beginnt die Elternzeit mit dem Tag der Geburt ihres Kindes. Ansonsten bekommen Sie weniger Elterngeld. Ein Anteil der Elternzeit von max. zwölf Monaten darf auch nach dem dritten bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes verlagert werden.

Eine Empfangsbestätigung des Arbeitgebers dient als Sicherheit zum Nachweis, dass das Schreiben eingegangen ist.

 

Beispiel – So sieht die richtige Vorgehesnweise aus:

Ihr Sohn od. Tochter wird am 16.05.2018 geboren. Sowohl Mutter als auch Vater beantragen Elternzeit bei ihren Arbeitgebern. Die Mutter möchte mindestens ein Jahr zu Hause bleiben. Der Vater beantragt Elternzeit für den ersten und den zehnten dritten des gemeinsamen Kindes. Die Mutterschutzfrist endet am 20.07.2018.

Die Mutter teilt ihrem Arbeitgeber in der Woche nach der Entbindung schriftlich mit, für welche Zeiträume sie verbindlich Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Daraufhin bestätigt ihr Arbeitgeber ihr Elternzeit vom 21.07.2018 bis zum 15.05.2019. Der Vater erhält eine Bestätigung seines Arbeitgebers, für die ihm zugesicherte Elternzeit vom 16.05.2018 bis zum 15.06.2018 und vom 16.02.2019 bis zum 15.03.2019. Seinen Antrag auf Elternzeit hatte er fristgerecht in der Woche vom 21.03. bis 27.03.2018 beim Arbeitgeber abgegeben.

 

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